09. August 2012
Rückstauschäden sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert!
Ihre Hausratversicherung deckt neben den Schäden durch Einbruchdiebstahl/Beraubung, Feuer, Sturm auch Leitungswasserschäden ab.
Die Zahl der Unwetter- und Starkregenfälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise am 06. Juni 2011 in der Hamburger Innenstadt infolge eines Sommergewitters die stärksten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Die ungewöhnlich heftigen Niederschläge führen immer öfter zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Dabei kommt es zu Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Ihre Hausratversicherung nicht gedeckt sind.
Rückstauschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus Starkregenereignissen oder Überschwemmungen in das Leitungswassersystem eindringt und Ihren Hausrat beschädigt, sind nur in Ausnahmefällen, z.B. bei besonderer Vereinbarung in älteren Bedingungswerken, mitversichert.
Rückstauschäden durch Verstopfung sind Leitungswasserschäden, Schäden durch Niederschlag sind Elementarschäden!
Um dieses Risiko mitzuversichern, bedarf es eines extra zu beantragenden Einschlusses der Elementarschäden in die Hausratversicherung.
Bitte prüfen Sie, ob dieser Einschluss in Ihrer Police dokumentiert ist.
Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen Sie ein Angebot?
Wir helfen Ihnen gern.
09. August 2012
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Die Zahl der Unwetter- und Starkregenfälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise am 06. Juni 2011 in der Hamburger Innenstadt infolge eines Sommergewitters die stärksten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Die ungewöhnlich heftigen Niederschläge führen immer öfter zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Dabei kommt es zu Gebäudeschäden, die durch Ihre Wohngebäude-Versicherung nicht gedeckt sind.
Die Elementarschaden Versicherung für Wohngebäude kann zusätzlich eingeschlossen werden.
Sie bietet Versicherungsschutz für folgende Fälle:
- Regenwasser aus einem Starkregenereignis überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein;
- Wasser, das aus über die Ufer getretenen Flüssen, Gräben, Fleeten, Seen oder Teichen stammt, überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein;
- Wasser tritt anlässlich einer Überschwemmung aus der überlasteten öffentlichen Kanalisation - z.B. Rückstau aus Straßensielen oder Haussielen - aus und dringt in das Gebäude ein.
Unsere bei der Hamburger Feuerkasse versicherten Kunden erhalten in den nächsten Tagen individuelle Angebote für Gebäude, bei denen dieses Zusatzrisiko versicherbar ist.
Haben Sie Fragen zu diesem Einschluss? Wünschen Sie ein Angebot?
Wir helfen Ihnen gern.
02. August 2012
Glaichberechtigung bei der Risikobewertung
Die Wahrscheinlichkeitsberechnungen der Versicherungsmathematiker berücksichtigen aufgrund statistischer Werte Schadenhäufigkeiten unterschiedlicher Zielgruppen in den unterschiedlichen Versicherungssparten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine gerechtere, zutreffendere Prämie für ein versichertes Risiko vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist.
Wir finden die Risikoeinstufungen im Kfz-Bereich bei den Schadenfreiheitsrabatten, wie auch in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung durch die Berufsklassifizierungen. Gesundheitszustand und auch die Lebenserwartung spielen eine Rolle bei den Prämien zur Krankenversicherung.
Auch in der Rentenversicherung, die ja das "Langlebigkeitsrisiko" abdeckt, wird die statistische Lebenserwartung der Geburtsjahrgänge berücksichtigt. Wer vermutlich länger lebt, erhält auch länger seine Rentenzahlungen. Das Geld muß zusammengespart werden. Unterschiedliche Prämien nach Geburtsjahr, Dauer der Sparphase und der Lebenserwartung sind die Konsequenz.
Das ist ab Ende diesen Jahres nicht mehr zulässig.
Die Versicherer müssen nun Unisex-Tarife anbieten, die eine Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährleisten.
Das bedeutet z.B. in der Unfallversicherung, dass Frauen künftig nach ihrer beruflichen Tätigkeit eingestuft werden.
Personen, die von den neuen Tarifen eventuell profitieren, sollten aber nicht abwarten. Schon jetzt bieten die Versicherer Vergleichsberechnungen an, um prüfen zu können, ob ein Abschluß in einer betroffenen Sparte noch in diesem Jahr vorteilhafter wäre. Gleichzeitig gewährleisten die Versicherer häufig "Umtauschrechte", die aber zeitlich befristet sind.
Sichern Sie sich zeitnah Ihr jährliches Versorgungsgespräch bei Ihrem Versicherungsmakler, um die richtigen Entscheidungen in diesem Jahr treffen zu können.
02. August 2012
Eine Glosse aus dem Bauch
Da haben wir den Salat. Emanzipation der Frauen auf höchster (EU-) Ebene.
Die zwangsweise Einführung von Unisex-Tarifen ist das Resultat von Beschwerden über ungleiche Risikoprämien für Mann und Frau.
Die versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die zu risikogerechter Prämiengestaltung führten, sind Geschichte.
Nun ist es natürlich nicht so, dass Männer weniger zu zahlen hätten. Die Summe der Bedarfsprämien muss schließlich ausreichen, die tatsächlichen Schäden auch ersetzen zu können.
Im Falle der Unfallversicherung haben wir nun Gleichberechtigung:
Künftig werden Frauen nicht mehr pauschal in der günstigen Gefahrengruppe A geführt. Ab Ende des Jahres gilt der tatsächlich ausgeübte Beruf als Grundlage der Eingruppierung in die Gefahrenklasse.
Da kann die Prämie durchaus um 60% höher liegen.
Frauen, die entweder keine Unfallversicherung haben, oder ihren Versicherungsschutz optimieren möchten, sollten sich beizeiten ein Gespräch mit ihrem Makler sichern. Nach vorliegenden Informationen werden bestehende Verträge nicht zwangsweise umgestellt. Sichern Sie sich die alten ungerechten diskriminierenden Altverträge, bevor es zu spät ist.....
16. Mai 2012
Kfz-Versicherung online
Ab sofort steht Ihnen auf unserer Website im Menü "Kfz-Versicherung" eine weitere Funktion zur Verfügung.
Wir haben jetzt für Sie den Direktzugriff auf den Rechner der VHV freigeschaltet.
Hier können Sie Berechnungen, eVB - Anforderungen und Abschlüsse direkt bei der VHV online durchführen.
Die Nutzung des Kfz-Vergleichsrechners steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Klicken Sie auf das Logo zum Sofortzugriff:
01. April 2012
Zu jeder Altersvorsorge gehört die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte im Rahmen der Risikovorsorge grundsätzlich dabei sein.
Zu einer Privatrente, gleich ob Riester-, Rürup-, Direktversicherung oder Lebensversicherung sollte die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit stets mit eingeschlossen werden.
Was aber tun, wenn der Gesundheitszustand dies nicht zulässt?
Viele bereits bestehende, zum Teil über Jahre laufende Rentenversicherungen beinhalten noch nicht einmal die Absicherung der Beiträge im Fall der Berufsunfähigkeit.
Dies kann zwei Gründe haben:
1. Die hierfür erforderliche Gesundheitsprüfung verhinderte den Abschluss oder
2. Die Beantragung der Beitragsbefreiung bei "BU" ist schlicht vergessen worden...
Wir bieten hierzu folgende Lösungen:
Bei bestehenden Verträgen, egal bei welcher Gesellschaft, egal, ob Renten- / Lebensversicherungen oder Sparpläne, können wir die vertragsunabhängige Versicherung Ihrer laufenden Beiträge bis zu einer Jahressumme von 3.000,-- EUR anbieten.
In dieser Variante wird nur eine Gesundheitsfrage gestellt. Es besteht daher eine hohe Annahmewahrscheinlichkeit, auch bei Vorerkrankungen.
Bei Neuabschluss einer privaten Rentenversicherung können wir die Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit bis zu einem Jahresbeitrag vn 3.000,-- EUR gänzlich ohne Gesundheitsfragen anbieten! Dies gilt auch bei Vorerkrankungen, die den Abschluss dieses Risikos üblicherweise unmöglich machen.
In dieser Variante ist lediglich eine Risikowartezeit von 36 Monaten vorgesehen.
Prüfen Sie doch einmal Ihre vorhandene Altersversorgung auf diese Zusatzabsicherung!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gern weiter!
Jetzt Termin vereinbaren
06. Dezember 2011
Ab sofort stellen wir auf unseren Seiten Vergleichsrechner zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung
Den Zugang erhalten Sie entweder über die Startseite "Angebote anfordern - Online Abschlüsse" durch einfaches anklicken oder über das Menü "Service".
Die Vergleichsrechner werden ständig durch weitere Sparten ergänzt.
Probieren Sie es aus.
Recherchieren und vergleichen Sie Preis- und Leistungen, fordern Sie, wenn nötig, persönliche Beratung an oder schließen Sie, wenn Sie entschieden sind, direkt ab.
Alle Unterlagen, Vergleiche, Bedingungen, Leistungsumfänge können Sie herunterladen, ausdrucken oder abspeichern.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung oft vorteilhafter ist, da wir für viele Bereiche und Situationen Sonderbedingungen vorhalten, die Online nicht darstellbar sind. Auch verzichten Sie bei Ihrer Recherche auf die von uns immer durchzuführende Risiko- und Bedarfsermittlung.
Viele Tarifdetails erschließen sich nur dem Fachmann/-frau. Um sicher zu gehen, scheuen Sie sich nicht, weitere Auskünfte, Angebote und persönliche Beratung anzufordern. Unsere Leistungen sind für Sie stets honorarfrei.
11. November 2011
Reiserücktrittsversicherung direkt abschließen
Als wichtige Neuerung auf unserer Homepage werden wir in den nächsten Tagen die wichtigsten Reiseversicherungen zum Online-Abschluß für unsere Kunden zur Verfügung stellen.
Der Bereich Reiseversicherungen umfasst hierbei sowohl die Reiserücktrittsversicherung, als auch die verschiedenen Formen der Auslandskrankenversicherungen.
Ob für einen Urlaub, für Geschäftsreisende, für längere Auslandsaufenthalte oder für ausländische Besucher, die hier für einen begrenzten Zeitraum krankenversichert werden möchten, z.B. AuPair, wir bieten alle Versicherungsmöglichkeiten an.
Selbstverständlich ist es möglich, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen. Eine persönliche, auch telefonische Beratung ist selbstverständlich immer möglich.
Nutzer unserer Seiten können den Online-Abschluss selbst generieren und erhalten sofort ihre Versicherungspolice per E-Mail. Natürlich können Sie uns auch hiermit beauftragen.