02. August 2012
Glaichberechtigung bei der Risikobewertung
Die Wahrscheinlichkeitsberechnungen der Versicherungsmathematiker berücksichtigen aufgrund statistischer Werte Schadenhäufigkeiten unterschiedlicher Zielgruppen in den unterschiedlichen Versicherungssparten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine gerechtere, zutreffendere Prämie für ein versichertes Risiko vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist.
Wir finden die Risikoeinstufungen im Kfz-Bereich bei den Schadenfreiheitsrabatten, wie auch in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung durch die Berufsklassifizierungen. Gesundheitszustand und auch die Lebenserwartung spielen eine Rolle bei den Prämien zur Krankenversicherung.
Auch in der Rentenversicherung, die ja das "Langlebigkeitsrisiko" abdeckt, wird die statistische Lebenserwartung der Geburtsjahrgänge berücksichtigt. Wer vermutlich länger lebt, erhält auch länger seine Rentenzahlungen. Das Geld muß zusammengespart werden. Unterschiedliche Prämien nach Geburtsjahr, Dauer der Sparphase und der Lebenserwartung sind die Konsequenz.
Das ist ab Ende diesen Jahres nicht mehr zulässig.
Die Versicherer müssen nun Unisex-Tarife anbieten, die eine Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährleisten.
Das bedeutet z.B. in der Unfallversicherung, dass Frauen künftig nach ihrer beruflichen Tätigkeit eingestuft werden.
Personen, die von den neuen Tarifen eventuell profitieren, sollten aber nicht abwarten. Schon jetzt bieten die Versicherer Vergleichsberechnungen an, um prüfen zu können, ob ein Abschluß in einer betroffenen Sparte noch in diesem Jahr vorteilhafter wäre. Gleichzeitig gewährleisten die Versicherer häufig "Umtauschrechte", die aber zeitlich befristet sind.
Sichern Sie sich zeitnah Ihr jährliches Versorgungsgespräch bei Ihrem Versicherungsmakler, um die richtigen Entscheidungen in diesem Jahr treffen zu können.