Als Versicherungsmakler bin ich ungebunden und vertrete keine Versicherungsgesellschaften.
Ich vertrete meine Kunden bei den Versicherern.

Was bedeutet das für Sie?

Unabhängig

Ein Versicherungsmakler ist keiner Versicherungsgesellschaft als Vertreter angeschlossen.
Der Makler folgt den gesetzlichen Vorschriften, die ihn als Sachwalter seiner Kunden bestimmen.

Im Gegensatz zu einem gebundenen Vermittler oder einem Mehrfachgenten suche ich mir meine Partnerunternehmen frei aus.
Nur so kann ich für meine Kunden weisungsunabhängig tätig sein und eine objektive Auswahl zu Versicherungslösungen anbieten.

Auswahl

Generell kann ich für Sie jede Versicherungsgesellschaft anbieten. In der Praxis orientiert sich meine Auswahl an einer Vielzahl von Faktoren.

  • Preis- / Leistungsverhältnis
  • Ratings
  • Versicherungsbedingungen
  • Verhalten im Schadenfall
  • Kundenfreundlichkeit

Nur für leistungsstarke Gesellschaften spreche ich eine Empfehlung aus.

Honorare und Gebühren

Meine Leistungen sind für Kunden und Interessenten grundsätzlich honorarfrei.
Für die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen erhalte ich von den Unternehmen, zu denen vermittelt wird, eine Courtage.
Diese Courtage ist bereits in den Tarifprämien enthalten.
Mit dieser Vergütung sind alle Leistungen, die ich für Sie erbringe, abgegolten.
Im Einzelfall sind Beratungen gegen Honorar möglich, aber nur bei sogenannten Nettoverträgen, bei denen keine Vermittlungscourtage anfällt.

Rechtlicher Standpunkt

Der Versicherungsmakler steht rechtlich immer auf der Seite des Kunden. Wie bei einem Anwalt oder einem Steuerberater wird hier ein Mandat übernommen, um den Kunden bei den Versicherungsgesellschaften zu vertreten und seine Interessen zu wahren.
Durch klar geregelte Obliegenheiten und Pflichten des Versicherungsmaklers wird auch in der Rechtsprechung der besondere Status des Versicherungsmaklers hervorgehoben.

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