09. August 2012
Rückstauschäden sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert!
Ihre Hausratversicherung deckt neben den Schäden durch Einbruchdiebstahl/Beraubung, Feuer, Sturm auch Leitungswasserschäden ab.
Die Zahl der Unwetter- und Starkregenfälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise am 06. Juni 2011 in der Hamburger Innenstadt infolge eines Sommergewitters die stärksten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Die ungewöhnlich heftigen Niederschläge führen immer öfter zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Dabei kommt es zu Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Ihre Hausratversicherung nicht gedeckt sind.
Rückstauschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus Starkregenereignissen oder Überschwemmungen in das Leitungswassersystem eindringt und Ihren Hausrat beschädigt, sind nur in Ausnahmefällen, z.B. bei besonderer Vereinbarung in älteren Bedingungswerken, mitversichert.
Rückstauschäden durch Verstopfung sind Leitungswasserschäden, Schäden durch Niederschlag sind Elementarschäden!
Um dieses Risiko mitzuversichern, bedarf es eines extra zu beantragenden Einschlusses der Elementarschäden in die Hausratversicherung.
Bitte prüfen Sie, ob dieser Einschluss in Ihrer Police dokumentiert ist.
Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
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Wir helfen Ihnen gern.