02. September 2011
Sichern Sie Ihre bestehenden Altersvorsorge-Verträge, gleich bei welcher Gesellschaft, gleich ob Versicherung oder Sparplan mit einem Schlag ab.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Sparbeiträge oder auch Beiträge für Lebens- oder Rentenversicherungen in der Regel nicht mehr aufzubringen.
Daher wird grundsätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
Was aber ist, wenn dies versäumt wurde, oder die Leistungen sich nicht auf weitere, noch bestehende Verträge, wie z.B. Sparverträge erstrecken?
Möglicherweise konnte eine sog. BUZ auch aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr abgeschlossen werden.
Hierzu können wir jetzt verschiedene Lösungen anbieten. Selbst die Absicherung von Beiträgen zu reinen Sparplänen ist jetzt möglich.
Sprechen Sie uns auf diese Möglichkeiten an.