Durch das Schmelzwasser drohen wieder viele Gewässer über die Ufer zu treten. In den Nachrichten sieht man schon die ersten Bilder von überschwemmten Kellern.

Doch welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Was sollte man im Schadenfall unbedingt beachten?

 

 

Bei einer Überschwemmung kommt für die Trockenlegung des Hauses und für die Behebung von Schäden am Mauerwerk die Wohngebäudeversicherung auf. Hier ist es wichtig, dass Elementarschäden mit versichert sind. Diese Zusatzdeckung ist in vielen Verträgen nicht automatisch mitversichert.

 

Das Mobiliar, Kleidung und Haushaltsgegenstände sind über die Hausratversicherung abgesichert. Auch hier sollte man auf den Einschluss von Elementarschäden achten und bestehende Verträge nach diesem Leistungsumfang durchsuchen und ggf. den Versicherungsschutz nachbessern. Denn leider verfügen immernoch nur 26% der Hauseigentümer über einen Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung. In den Hausratverträgen ist sogar nur bei 15% dieses Risiko versichert.
Auch für Kunden die nicht in der Nähe von Gewässern wohnen stellt der Elementarschutz eine wichtige Absicherung dar, dann auch Starkregen kann der Grund einer Überschwemmung  oder einen Rückstau sein.

Bei den Altverträgen der ehemaligen DDR sind Elementarschäden hingegen grundsätzlich mitversichert.

 

 

Was muss im Schadenfall beachtet werden?

Wichtig ist es schnellst möglich den Schaden beim Versicherer oder seinem Versicherungsmakler zu melden. Hier erhält man Hilfe was genau in der eigenen Situation zu tun ist und es kann sich schnell um die Regulierung des Schadens gekümmert werden.

Ebenso wichtig ist es natürlich den Schaden möglichst zu begrenzen und das Haus oder die Wohnung schnell wieder trocken zu legen.