Glasbruch
Die Glasbruchversicherung bietet, wie der Name schon sagt, Schutz bei Glasbruch, nicht bei Verschrammungen, Eintrübungen oder ähnl.
Unterschieden werden Gebäude- und Mobiliarverglasung. Üblicherweise werden Glasversicherungen komplett angeboten. Es ist aber auch eine Trennung möglich, je nach dem, welches Risiko konkret besteht.
In der Mobiliarglasversicherung
sind z.B. Glastische, Vitrinen, Ceranfeld, Spiegel, Glasscheiben von Türen, Aquarien usw. versichert.
Die Gebäudeglasversicherung
bezieht sich auf die Gebäudeverglasung (Fenster und Türen), aber auch z.B. auf Glasbausteine.
Nicht versichert sind selbstverständlich z.B. Trinkgläser, Brillen und Glühbirnen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass bei durch Mieter beschädigte Verglasungen, z.B. bei Zimmertüren, die Haftpflichtversicherung nicht eintritt (Mietsachschäden).
Der Grund dafür ist, dass man dieses Risiko eben durch die Glasversicherung absichern kann.
Gern erstellen wir nach Ihren Vorgaben ein Angebot.