Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist seit 1995 ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge in Deutschland.
Es wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte und der privaten Pflegeversicherung für in der privaten Krankenversicherung Versicherte.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Diese Absicherung im Pflegefall stellt eine wesentliche Grundversorgung dar, kann aber nicht alle Kosten der Pflege, insbesondere der stationären Pflege abdecken.
Eine ergänzende, private Zusatzversicherung ist daher sinnvoll.
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung wird zwischen Pflegerente und Pflegetagegeld unterschieden.
Von Bedeutung ist hierbei, ob die Versicherungsleistung nur Pflegeleistungen erstattet, oder die Leistung zur freien Verfügung steht.
Die Anzahl an Versicherern und Tarifvarianten ist umfangreich und macht eine umfassende Beratung erforderlich, da Leistungen und Prämien schwer miteinander vergleichbar sind.
Nur so kann man einen passenden Schutz finden, welcher bei jeder Pflegestufe die ausreichende Leistung bietet.
Berechnen Sie einmal selbst, ob und in welcher Höhe eine Pflegezusatzversicherung für Sie sinnvoll wäre und fordern Sie weitere Informationen an:
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