Rürup Rente

Die Rürup Rente bzw. die Basisrente zählt zu der ersten Schicht der Vorsorge-Varianten. Die Beiträge sind im gleichen Maße, wie die Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerbegünstigt. Als Leistungsart kann nur eine Rentenleistung gewählt werden. Diese ist steuerpflichtig. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich und sorgt dafür, dass auch der Beitrag der BU als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann.

Besonders für Selbständige kann die Basisrente auf Grund der steuerlichen Behandlung Vorteile bringen, da auch Sonderzahlungen oder Einmalbeiträge einfließen können.

 

Bei der Auswahl des Anbieters für eine Basisrente sollte man darauf achten, dass die eingezahlten Beiträge bei Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, dies bieten nicht alle Versicherer. (Auszahlung ist nur als Hinterbliebenenrente möglich)

 

Vorteile:

  • Beiträge zunehmend steuerfrei
  • auch bei ALGII keine Anrechnung auf das Vermögen
  • nicht pfändbar

 

Ob eine Basisrente in Ihrer Situation sinnvoll ist, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung und zeigen Ihnen die Unterschiede der einzelnen Versicherungsunternehmen und der Tarife auf.

 

Jetzt Termin vereinbaren