Rürup Rente
Die Rürup Rente bzw. die Basisrente zählt zu der ersten Schicht der Vorsorge-Varianten. Die Beiträge sind im gleichen Maße, wie die Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerbegünstigt. Als Leistungsart kann nur eine Rentenleistung gewählt werden. Diese ist steuerpflichtig. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich und sorgt dafür, dass auch der Beitrag der BU als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann.
Besonders für Selbständige kann die Basisrente auf Grund der steuerlichen Behandlung Vorteile bringen, da auch Sonderzahlungen oder Einmalbeiträge einfließen können.
Vorteile:
- Beiträge zunehmend steuerfrei
- auch bei ALGII keine Anrechnung auf das Vermögen
- nicht pfändbar
Ob eine Basisrente in Ihrer Situation sinnvoll ist, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung und zeigen Ihnen die Unterschiede der einzelnen Versicherungsunternehmen und der Tarife auf.
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