Dass das Wort Gesundheitsreform meist mit höheren Beiträgen und weniger Leistungen in Verbindung gebracht wird ist nichts Neues.
Doch die am 12. November beschlossene und zum Anfang 2011 in Kraft tretende Gesundheitsreform hat auch enorme Auswirkung auf die zukünftige Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Das Ende des Solidarprinzip?

Nicht nur, dass künftig der Beitragssatz von 14,9% auf 15,5% angehoben wird, sorgt für deutlich weniger Nettogehalt. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3% eingefroren. Das bedeutet, künftige Beitragssteigerungen werden nur noch von den Arbeitnehmern bezahlt. Kritiker bemängeln, dass sich hier vom gewohnten Solidarprinzip abgewandt wird.


Nachteile besonders für Gering- und Mittelverdiener

Zusatzbeiträge können ab 2011 von den Krankenkassen ohne Begrenzung festgelegt werden. Da die Zusatzbeiträge in festen Beträgen und nicht prozentual erhoben werden, sind hier vor allem Niedrig- und Mittelverdiener stärker betroffen.

Einzig wenn der Zusatzbeitrag 2% des Bruttoeinkommens übersteigt dreift der Sozialausgleich für die Differenz.