In der Zukunft soll die private Altersvorsorge laut Union attraktiver werden. So soll zum Beispiel der Wohn-Riester vereinfacht werden und für die Verträge mit Fonds-Anbietern sollen künftig ganz ähnliche Steuervorteile gelten wie bei einer Lebensversicherung.

Steuervorteile auch für fongebundene Verträge

Die CDU und die CSU streben eine einfachere und attraktivere Gestaltung der privaten Altersvorsorge an. Aus diesem Grund sollen die fondgebundenen verträge zukünftig ähnliche Steuervorteile erhalten wie die Lebensversicherungen. Auch die staatliche Förderung von Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen laut den Finanzexperten der Union ausgeweitet werden. Zudem sollen die bürokratischen Hürden bei der staatlichen Eigenheimrenten-Förderung durch die Abgeordneten abgebaut werden.

Gleiche Voraussetzungen für Sparverträge und Versicherungen

Bisher war es lediglich so, dass nur die zur privaten Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen davon profitierten, dass nur die Hälfte der Erträge zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert werden mussten, die sich in der Ansparzeit gebildet haben. Jemand der jedoch einen Investment-Sparplan abgeschlossen hat, der muss seine erwirtschafteten Erträge im vollen Umfang versteuern. Klaus-Peter Flosbach, der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion erklärte, dass es auch denkbar sei, dass in der Zukunft auch jene Investementverträge, die zur Altersvorsorge abgeschlossen wurden, bis zu einer bestimmten Obergrenze von diesem Privileg profitieren. Flosbach sagt weiter, dass nun auch die gleichen Voraussetzungen für die Förderung der privaten Sparverträge gelten sollen wie bei den Versicherungen. Dabei muss ein Sparvertrag mindestens zwölf Jahre bestehen und zudem darf er nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden.

Änderungen führen zur Wettbewerbsgleichheit

Laut einem Sprecher des Branchen-Verbandes BVI werde mit den Änderungen eine Wettbewerbsgleichheit geschaffen. Auf diese Weise wird ermöglicht, dass die Anleger sich ausschließlich auf die Stärken des jeweiligen Produktes konzentrieren können und sich nicht mehr, wie bisher, auch mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen. Auch bei der Rürup- oder Basis-Rente sollen durch die Unions-Experten Verbesserungen stattfinden. Bisher können 72 Prozent der Beiträge bis hin zu einer Grenze in Höhe von 20.000 Euro, was 14.400 Euro entspricht, abgesetzt werden. Diese Grenze soll nun nach den Abgeordneten der CDU und CSU auf 24.000 Euro angehoben werden. Diese Anhebung würde dem Fiskus circa 20 Millionen an Einnahmen kosten. Im Rahmen der Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung soll nach Meinung der Experten der Union bei der Riester-Rente der Anteil des jährlich geförderten Höchstbetrages von aktuell 2100 Euro angehoben werden. Dieser Anteil darf in den Zusatzschutz fließen. Auch der Verband der deutschen Versicherungsgesellschaft GDV begrüßte diese Maßnahmen.

Wohn-Riester soll vereinfacht werden

Ebenfalls soll der Wohn-Riester vereinfacht werden. Ein Sparer, der aus seiner eigenen Immobilie ausziehen muss, so zum Beispiel in ein Pflegeheim oder auch berufsbedingt, der soll vor einer Nachversteuerung im vollen Umfang seines geförderten Kapitals beschützt werden. Zudem soll auch die Möglichkeit geschaffen werden das geförderte Kapital zu einem altersgerechten Umbau der Immobilie zu verwenden.