Das höchste deutsche Gericht hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die vereinbarten Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung auch dann gezahlt werden müssen, wenn die Krankheit durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht wurde. Denn für eine Krankentagegeldversicherung muss die Ursache, die zu einer Krankheit und damit einhergehend zu einer attestierten Arbeitsunfähigkeit geführt hat, vollkommen bedeutungslos sein.

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Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Beschäftigten in kleinen und in mittleren Unternehmen bisher nur sehr schwierig an eine betriebliche Altersvorsorge gekommen sind. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass dem Arbeitgeber die Produkte zur Vorsorge zu kompliziert oder aufwändig waren. Doch nun scheint es, als würde sich diese ablehnende Haltung verändern.

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Laut einer aktuellen Umfrage hat jeder dritte privatversicherte Patient Zweifel an den Leistungen seiner privaten Krankenkasse. Insbesondere der Anstieg der Prämien löst bei den Versicherten Magenschmerzen aus. Weiterhin verdeutlicht die Umfrage, dass es unter dem Mitgliedern der PKV immer mehr gibt, die sich beträchtlich unzufrieden zeigen. Ungefähr jeder Dritte der Mitglieder zweifelt an seiner Versicherung. Dies hat nun eine Erhebung der TNS Infratest ergeben, aus der die Frankfurter Rundschau kürzlich zitierte. Laut Umfrageergebnis habe jeder Zehnte Befragte angegeben, dass unter keinen Umständen mehr zu einer privaten Kasse wechseln möchte. Acht Prozent der Befragten würden mit Wahrscheinlichkeit nicht mehr wechseln und zehn Prozent würden sich noch eventuell für einen Übertritt zur PKV entscheiden. In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von der Barmer GEK.

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Bei der Überschreitung der Jahresarbeitsgeld-Grenze kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann beendet werden, wenn es eine Bindung an einen Wahltarif gibt. Denn hierbei handelt es sich zweifelsohne um einen sogenannten Statuswechsel wegen der Versicherungsfreiheit. Auf diesen findet die Mindestbindungsfrist keinerlei Anwendung. Diese Tatsache wurde nun vom Bundesversicherungsamt (BVA) in einem Rundschreiben klargestellt.

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Jeder der in Deutschland ein Auto besitzt und dieses auch angemeldet hat muss laut Gesetz eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese Versicherung schützt vor den möglichen finanziellen Folgen bei Unfällen und Ähnlichem die im Zuge der privaten Haftpflicht auch im Straßenverkehr zu jeder Zeit gegeben sind. Dabei setzt sich die Höhe der zu zahlenden Prämie aus verschiedenen Aspekten zusammen.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen die es gibt. Trotzdem ist es auch die Versicherung mit dem größten Streitpotential und mit den kompliziertesten Versicherungsbedingungen. Aus der Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) liegt die Tatsache, dass bisher nur jeder fünfte Bundesbürger für den Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten zu können genau an diesen beiden Schattenseiten. Auf der einen Seite sind die Konditionen für viele Verbraucher nicht durchsichtig und verständlich und auf der anderen Seite haben sie die Befürchtung, dass im Fall der Leistung mit juristischen Mitteln darum gekämpft werden muss, dass die Rente bezahlt wird. Diese Befürchtung fußt jedoch nur auf dem Hörensagen und nicht auf Tatsachen.

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Wohl jeder Autofahrer kennt das Problem: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Der Schock sitzt in einem solchen Moment natürlich tief. Jedoch kommt das böse Erwachen häufig erst nach dem Autounfall. Wer dem Ärger mit der gegnerischen Versicherung aus dem Weg gehen möchte, der sollte einige Aspekte beachten.

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Am vergangenen Freitag hat das bisher stärkste Erdbeben Japan erschüttert. Die finanziellen Folgen werden für die Wirtschaft Japans sehr teuer. Schon alleine der Schaden der an den Gebäuden verursacht wurde liegt in mehrstelliger Milliarden-Höhe. Nach dem verheerenden Erdbeben muss sich die Versicherungsbranche auf Schäden in einer mehrstelligen Milliarden-Höhe einstellen. Am Wochenende errechneten die Experten des Versicherungsdienstleisters AIR Worldwide, die sich auf Risikoanalysen spezialisiert hat, dass sich alleine die versicherten Schäden an Gebäuden auf bis zu 35 Milliarden Dollar beziffern. Dazu kommen zusätzlich die Schäden an Straßen und die Produktionsausfälle die durch die Folgen des Tsunamis entstanden sind.

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Seit Sommer 2010 wirbt der Versicherungskonzern Ergo mit dem Slogan "Klartext statt Klauseln", leider sind bislang keine Taten gefolgt. Geplant war Anfang 2011 mit vereinfachten Produktinformationsblättern sich dem Kunden als besonders kundenfreundlicher Versicherer zu präsentieren. Die einzelnen Bedingungen sollten auf maximal zwei Seiten alle wichtigen Infomationen beinhalten. Zweimal wurde dieses Ziel nun schon verschoben.

Wie es scheint stellt sich das Ziel schwieriger als angenommen dar, denn selbst Vorstandsmitglied Christian Diedrich sagt: "Wir verlieren dadurch das hohe Maß an Rechtssicherheit." Weiter soll ein intern angesiedelter Kundenanwalt eingestellt werden, dieser leitet dann Beschwerden weiter und vermittelt bei Streitfällen.

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Wie bereits berichtet, plante die Bundesregierung eine Absenkung des Rechnungszinses für Lebensversicherungen. Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass alle Lebensversicherungen die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden dem neuen Rechnungszins von 1,25% unterliegen werden. Altverträge behalten den bei Abschluss garantierten Zinssatz.

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In der Zukunft soll die private Altersvorsorge laut Union attraktiver werden. So soll zum Beispiel der Wohn-Riester vereinfacht werden und für die Verträge mit Fonds-Anbietern sollen künftig ganz ähnliche Steuervorteile gelten wie bei einer Lebensversicherung.

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Vor gut einem Jahrzehnt hat die Bundesregierung beschlossen, dass Anreize für die privat Altersvorsorge geschaffen werden müssen. So entstand die Riester-Rente, die auch eingeführt wurde. Seitdem werden Menschen, die zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung auch privat vorsorgen mit staatlichen Förderungen und Zulagen und zudem auch attraktiven Steuervorteilen belohnt. In den Anfängen wurde nur die Riester-Rente an sich bezuschusst. Mittlerweile ist es auch so, dass das Wohn-Riester seit einigen Jahren auch dazu zählt und inzwischen zu den den beliebten Formen der Vorsorge zählt. Seit dieser Zeit wird also auch die Finanzierung der eigenen vier Wände durch die Riesterzulagen gefördert.

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