Rückstauschäden sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert!

Ihre Hausratversicherung deckt neben den Schäden durch Einbruchdiebstahl/Beraubung, Feuer, Sturm auch Leitungswasserschäden ab.

Die Zahl der Unwetter- und Starkregenfälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise am 06. Juni 2011 in der Hamburger Innenstadt infolge eines Sommergewitters die stärksten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Die ungewöhnlich heftigen Niederschläge führen immer öfter zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Dabei kommt es zu Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Ihre Hausratversicherung nicht gedeckt sind.

Rückstauschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus Starkregenereignissen oder Überschwemmungen in das Leitungswassersystem eindringt und Ihren Hausrat beschädigt, sind nur in Ausnahmefällen, z.B. bei besonderer Vereinbarung in älteren Bedingungswerken, mitversichert.

Rückstauschäden durch Verstopfung sind Leitungswasserschäden, Schäden durch Niederschlag sind Elementarschäden!

Um dieses Risiko mitzuversichern, bedarf es eines extra zu beantragenden Einschlusses der Elementarschäden in die Hausratversicherung.

Bitte prüfen Sie, ob dieser Einschluss in Ihrer Police dokumentiert ist.
Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen Sie ein Angebot?
Wir helfen Ihnen gern.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Die Zahl der Unwetter- und Starkregenfälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise am 06. Juni 2011 in der Hamburger Innenstadt infolge eines Sommergewitters die stärksten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Die ungewöhnlich heftigen Niederschläge führen immer öfter zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Dabei kommt es zu Gebäudeschäden, die durch Ihre Wohngebäude-Versicherung nicht gedeckt sind.

Die Elementarschaden Versicherung für Wohngebäude kann zusätzlich eingeschlossen werden.
Sie bietet Versicherungsschutz für folgende Fälle:

  • Regenwasser aus einem Starkregenereignis überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein;
  • Wasser, das aus über die Ufer getretenen Flüssen, Gräben, Fleeten, Seen oder Teichen stammt, überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein;
  • Wasser tritt anlässlich einer Überschwemmung aus der überlasteten öffentlichen Kanalisation - z.B. Rückstau aus Straßensielen oder Haussielen - aus und dringt in das Gebäude ein.

Unsere bei der Hamburger Feuerkasse versicherten Kunden erhalten in den nächsten Tagen individuelle Angebote für Gebäude, bei denen dieses Zusatzrisiko versicherbar ist.

Haben Sie Fragen zu diesem Einschluss? Wünschen Sie ein Angebot?
Wir helfen Ihnen gern.

 

Glaichberechtigung bei der Risikobewertung

Die Wahrscheinlichkeitsberechnungen der Versicherungsmathematiker berücksichtigen aufgrund statistischer Werte Schadenhäufigkeiten unterschiedlicher Zielgruppen in den unterschiedlichen Versicherungssparten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine gerechtere, zutreffendere Prämie für ein versichertes Risiko vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist.

Wir finden die Risikoeinstufungen im Kfz-Bereich bei den Schadenfreiheitsrabatten, wie auch in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung durch die Berufsklassifizierungen. Gesundheitszustand und auch die Lebenserwartung spielen eine Rolle bei den Prämien zur Krankenversicherung.

Auch in der Rentenversicherung, die ja das "Langlebigkeitsrisiko" abdeckt, wird die statistische Lebenserwartung der Geburtsjahrgänge berücksichtigt. Wer vermutlich länger lebt, erhält auch länger seine Rentenzahlungen. Das Geld muß zusammengespart werden. Unterschiedliche Prämien nach Geburtsjahr, Dauer der Sparphase und der Lebenserwartung sind die Konsequenz.

Das ist ab Ende diesen Jahres nicht mehr zulässig.

Die Versicherer müssen nun Unisex-Tarife anbieten, die eine Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährleisten.
Das bedeutet z.B. in der Unfallversicherung, dass Frauen künftig nach ihrer beruflichen Tätigkeit eingestuft werden.
Personen, die von den neuen Tarifen eventuell profitieren, sollten aber nicht abwarten. Schon jetzt bieten die Versicherer Vergleichsberechnungen an, um prüfen zu können, ob ein Abschluß in einer betroffenen Sparte noch in diesem Jahr vorteilhafter wäre. Gleichzeitig gewährleisten die Versicherer häufig "Umtauschrechte", die aber zeitlich befristet sind.

Sichern Sie sich zeitnah Ihr jährliches Versorgungsgespräch bei Ihrem Versicherungsmakler, um die richtigen Entscheidungen in diesem Jahr treffen zu können.

Eine Glosse aus dem Bauch

Da haben wir den Salat. Emanzipation der Frauen auf höchster (EU-) Ebene.
Die zwangsweise Einführung von Unisex-Tarifen ist das Resultat von Beschwerden über ungleiche Risikoprämien für Mann und Frau.
Die versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die zu risikogerechter Prämiengestaltung führten, sind Geschichte.

Nun ist es natürlich nicht so, dass Männer weniger zu zahlen hätten. Die Summe der Bedarfsprämien muss schließlich ausreichen, die tatsächlichen Schäden auch ersetzen zu können.

Im Falle der Unfallversicherung haben wir nun Gleichberechtigung:
Künftig werden Frauen nicht mehr pauschal in der günstigen Gefahrengruppe A geführt. Ab Ende des Jahres gilt der tatsächlich ausgeübte Beruf als Grundlage der Eingruppierung in die Gefahrenklasse.
Da kann die Prämie durchaus um 60% höher liegen.

Frauen, die entweder keine Unfallversicherung haben, oder ihren Versicherungsschutz optimieren möchten, sollten sich beizeiten ein Gespräch mit ihrem Makler sichern. Nach vorliegenden Informationen werden bestehende Verträge nicht zwangsweise umgestellt. Sichern Sie sich die alten ungerechten diskriminierenden Altverträge, bevor es zu spät ist.....

Kfz-Versicherung online

Ab sofort steht Ihnen auf unserer Website im Menü "Kfz-Versicherung" eine weitere Funktion zur Verfügung.
Wir haben jetzt für Sie den Direktzugriff auf den Rechner der VHV freigeschaltet.
Hier können Sie Berechnungen, eVB - Anforderungen und Abschlüsse direkt bei der VHV online durchführen.
Die Nutzung des Kfz-Vergleichsrechners steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Klicken Sie auf das Logo zum Sofortzugriff:



Zu jeder Altersvorsorge gehört die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte im Rahmen der Risikovorsorge grundsätzlich dabei sein.
Zu einer Privatrente, gleich ob Riester-, Rürup-, Direktversicherung oder Lebensversicherung sollte die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit stets mit eingeschlossen werden.
Was aber tun, wenn der Gesundheitszustand dies nicht zulässt?
Viele bereits bestehende, zum Teil über Jahre laufende Rentenversicherungen beinhalten noch nicht einmal die Absicherung der Beiträge im Fall der Berufsunfähigkeit.
Dies kann zwei Gründe haben:
1. Die hierfür erforderliche Gesundheitsprüfung verhinderte den Abschluss oder
2. Die Beantragung der Beitragsbefreiung bei "BU" ist schlicht vergessen worden...

Wir bieten hierzu folgende Lösungen:

Bei bestehenden Verträgen, egal bei welcher Gesellschaft, egal, ob Renten- / Lebensversicherungen oder Sparpläne, können wir die vertragsunabhängige Versicherung Ihrer laufenden Beiträge bis zu einer Jahressumme von 3.000,-- EUR anbieten.
In dieser Variante wird nur eine Gesundheitsfrage gestellt.  Es besteht daher eine hohe Annahmewahrscheinlichkeit, auch bei Vorerkrankungen.

Bei Neuabschluss einer privaten Rentenversicherung können wir die Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit bis zu einem Jahresbeitrag vn 3.000,-- EUR gänzlich ohne Gesundheitsfragen anbieten! Dies gilt auch bei Vorerkrankungen, die den Abschluss dieses Risikos üblicherweise unmöglich machen.
In dieser Variante ist lediglich eine Risikowartezeit von 36 Monaten vorgesehen.

Prüfen Sie doch einmal Ihre vorhandene Altersversorgung auf diese Zusatzabsicherung!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gern weiter!

Jetzt Termin vereinbaren

Ab sofort stellen wir auf unseren Seiten Vergleichsrechner zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung

Den Zugang erhalten Sie entweder über die Startseite "Angebote anfordern - Online Abschlüsse" durch einfaches anklicken oder über das Menü "Service".

Die Vergleichsrechner werden ständig durch weitere Sparten ergänzt.
Probieren Sie es aus.
Recherchieren und vergleichen Sie Preis- und Leistungen, fordern Sie, wenn nötig, persönliche Beratung an oder schließen Sie, wenn Sie entschieden sind, direkt ab.
Alle Unterlagen, Vergleiche, Bedingungen, Leistungsumfänge können Sie herunterladen, ausdrucken oder abspeichern.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung oft vorteilhafter ist, da wir für viele Bereiche und Situationen Sonderbedingungen vorhalten, die Online nicht darstellbar sind. Auch verzichten Sie bei Ihrer Recherche auf die von uns immer durchzuführende Risiko- und Bedarfsermittlung.
Viele Tarifdetails erschließen sich nur dem Fachmann/-frau. Um sicher zu gehen, scheuen Sie sich nicht, weitere Auskünfte, Angebote und persönliche Beratung anzufordern. Unsere Leistungen sind für Sie stets honorarfrei.

 

Reiserücktrittsversicherung direkt abschließen

Als wichtige Neuerung auf unserer Homepage werden wir in den nächsten Tagen die wichtigsten Reiseversicherungen zum Online-Abschluß für unsere Kunden zur Verfügung stellen.
Der Bereich Reiseversicherungen umfasst hierbei sowohl die Reiserücktrittsversicherung, als auch die verschiedenen Formen der Auslandskrankenversicherungen.
Ob für einen Urlaub, für Geschäftsreisende, für längere Auslandsaufenthalte oder für ausländische Besucher, die hier für einen begrenzten Zeitraum krankenversichert werden möchten, z.B. AuPair, wir bieten alle Versicherungsmöglichkeiten an.
Selbstverständlich ist es möglich, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen. Eine persönliche, auch telefonische Beratung ist selbstverständlich immer möglich.
Nutzer unserer Seiten können den Online-Abschluss selbst generieren und erhalten sofort ihre Versicherungspolice per E-Mail. Natürlich können Sie uns auch hiermit beauftragen.

Sichern Sie Ihre bestehenden Altersvorsorge-Verträge, gleich bei welcher Gesellschaft, gleich ob Versicherung oder Sparplan mit einem Schlag ab.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Sparbeiträge oder auch Beiträge für Lebens- oder Rentenversicherungen in der Regel nicht mehr aufzubringen.
Daher wird grundsätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
Was aber ist, wenn dies versäumt wurde, oder die Leistungen sich nicht auf weitere, noch bestehende Verträge, wie z.B. Sparverträge erstrecken?
Möglicherweise konnte eine sog. BUZ auch aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr abgeschlossen werden.
Hierzu können wir jetzt verschiedene Lösungen anbieten. Selbst die Absicherung von Beiträgen zu reinen Sparplänen ist jetzt möglich.
Sprechen Sie uns auf diese Möglichkeiten an.

Die ständigen Änderungen am Kapitalmarkt und die Wünsche der Kunden nach mehr Sicherheit machen immer neue Tarife und Sicherungssysteme erforderlich. Besonders bei den fondsgebundenen Versicherungen sind die Veränderungen stark zu erkennen.

Früher war es Gang und Gebe, dass es keine Garantien bei den Fondspolicen gab. Dem Anleger wurde das Verlustrisiko verharmlost und mit der langen Laufzeit wegargumentiert. Spätestens nach den Turbulenzen der lezten Jahre am Kapitalmarkt wissen Anleger, dass man diese fehlenden Garantien auch teuer bezahlen kann.

Später kamen die ersten Policen mit einer Beitragserhaltungsgarantie auf den Markt, dies ging stark zu lasten der Rendiete, da diese Garantien den eigendlichen Sinn der Fondpolice wiedersprachen. Es wurde hauptsächlich in festverzinsliche Anlagen investiert und der Fondsanteil war sehr gering.

Heutzutage gibt es von den verschiedenen Versicherern diverse Wertsicherungssysteme, welche größtenteils in Fonds investieren und dem Kunden dennoch eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge bieten. Sicherheit kombiniert mit der Renditechance der Fondsanlage ist hier die Werbebotschaft. Egal wie sich die Werte des Fonds entwickeln, der Kunde erhält mindestens die eingezahlten Beiträge zurück.

Einen Schritt weiter geht hier der Volkswohl Bund. Neben der Sicherung der Beiträge werden nun auch erwirtschaftete Gewinne gesichert. Übersteigt das Guthaben die zugesicherte Garantie, werden dem Kunden automatisch die Hälfte der Gewinne gesichert, die andere Hälfte verbleibt im Fonds und ermöglicht dem Kunden weiter an der Wertentwicklung des Fonds zu partizipieren. Mit diesem System können so während der Laufzeit Fondsgewinne gesichert werden, der Kunde erhält einen Nachtrag mit erhöten Garantieleistungen. Der Bautsstein "Garantie Plus" kann in der privaten Rentenversicherung, der Riesterrente und der Basis Rente kostenlos eingeschlossen werden. Ebenso kann man diesen Baustein auch in bereits bestehende Verträgen einbauen.

Ob dieses oder ein anderes Sicherungssystem für Sie das Richtige ist, lässt sich oftmals nur in einer perönlichen Beratung klären. Nutzen Sie den Vorteil einer unabhängigen Beratung.
Als Versicherungsmakler stehen wir auf der Seite des Kunden und können so objektiv für den Kunden agieren.

Die wichtigste Versicherung für den Schutz des eigenen Hab und Gut stellt die Hausratversicherung dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es durch Leitungswasser, Hagel, Feuer oder Einbruch beschädigt, entwendet oder gar zerstört wird. Selbstverständlich kann über das Thema des Sinns von Versicherungen sehr lange diskutiert werden, da es Produkte gibt, die sicherlich überflüssig sind. Jedoch gibt es einige Versicherungen, die unverzichtbar sind. Unter anderem zählt zu diesen Policen die Hausratversicherung dazu. Mittlerweile verfügen rund 75 Prozent aller deutschen Haushalte über diese wichtige Police. Im Schadensfall leistet sie dann Ersatz, wenn Gegenstände des Hausrats beschädigt, zerstört oder auch entwendet werden.

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Bereits Ende März diesen Jahres hat die Union im Bundestag angekündigt, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung um mindestens 0,5 Prozent angehoben werden soll. Der monatliche Prozentsatz würde demnach auf 2,45 Prozent des monatlichen Bruttolohns steigen. Für den sozialvesicherungspflichtigen Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er für die Pflegepflichtversicherung bis zu 9,30 Euro im Monat mehr bezahlen muss. Aufgrund des demografischen Wandels steigen die Pflegekosten immer weiter an. Tendenziell werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen an Demenz erkranken und um die Versorgung zu gewährleisten, werden die Personalkosten voraussichtlich steigen. Aktuell ist  es so, dass die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen häufig massiv unterbezahlt sind.

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